Kooperationen und Genossenschaften
Persönliches Engagement der Gründer und damit verbunden Eigennutz und Solidarität der Beteiligten sind der Antrieb genossenschaftlichen Denkens. Die eingetragene Genossenschaft bietet hierbei ein sicheres und bewährtes Rechtskleid, das einerseits die unternehmerische Initiative des Kooperationspartners sichert, ihm aber auch Perspektiven für eine erfolgreiche Zusammenarbeit bietet. Die eingetragene Genossenschaft bietet sich beispielsweise als Rechtsform an für Kooperationen von
- mittelständischen Unternehmen
- Existenzgründern
- Angehörigen freier Berufe
- Kommunen und öffentlichen Einrichtungen
- Bürgerinnen und Bürgern, als Modell der Übernahme öffentlicher Aufgaben
- Arbeitnehmern als Modell der Unternehmensnachfolge
- Verbrauchern und Konsumenten
Aufgrund der flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten durch die Satzung eignet sich die Genossenschaft in allen Bereichen von Wirtschaft und Gesellschaft:
- Dienstleistungen
- Gesundheitswesen
- Handel
- Handwerk
- Industrie
- Bildungswesen
- Kultur
- Landwirtschaft
- Soziales
Genossenschaftliche Kooperation ist die Antwort auf anonymisierte oder monopolartige Strukturen im wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Umfeld. Sie erlaubt es, mit gebündelter Nachfrage oder gebündeltem Angebot auf Märkten aufzutreten, bietet Schutz in einer Gemeinschaft und ein bewährtes und sicheres Rechtskleid.