Marktstammdatenregister startet am 4. Dezember 2018

Bonn, 2. März 2018
Die Bundesnetzagentur hat inzwischen mitgeteilt, dass das Marktstammdatenregister ab 4. Dezember 2018 startet. Die Energiegenossenschaften können somit ab dann das Webportal nutzen, neue EE-Anlagen registrieren und Daten zu Bestandsanlagen aktualisieren bzw. bestätigen. Vor allem letzteres ist wichtig, weil fast alle Energiegenossenschaften Erzeugungsanlagen haben und somit verpflichtet sind, übernommene Daten von Bestandsanlagen aller Größen und aller EE-Technologien bis 30. Juni 2019 zu überprüfen und zu ergänzen. Wenn die Energiegenossenschaften dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommen, verringert sich die EEG-Vergütung.