Waldbesitzervereinigung Schongau eG

Genossenschaft als ideale Rechtsform wenn ein Verein aktiv wird
Waldbesitzer haben sich meist in einem Verein zusammengeschlossen, um ihren Wald besser und erfolgreicher zu bewirtschaften. Stellt sich dann wirtschaftlicher Erfolg ein, kann die Rechtsform des e.V. schnell zum Hindernis werden. Die Waldbesitzervereinigung Schongau für die Umwandlung des Zusammenschlusses in eine eingetragene Genossenschaft entschieden.
Leistungsfelder der Genossenschaft Beratung und Unterstützung der Mitglieder bei Ausführung von Forstkulturen, Bodenverbesserung und Bestandespflegearbeiten einschließlich des Forstschutzes;
Durchführung des Holzeinschlages, der Holzaufarbeitung und der Holzvermarktung;
Bau und Unterhaltung von Wegen und anderen Einrichtungen für die Holzbeförderung.
Warum wurde die Rechtsform „eG“ gewählt: Die Rechtsform gibt Sicherheit bei der Abwicklung der Holzvermarktung auf eigene Rechnung und begrenzt die Haftung der Mitglieder. Gleichzeitig bleibt die Förderfähigkeit nach dem Bundeswaldgesetz erhalten.
Der Nutzen für die Mitglieder ergibt sich aus der Bündelung der Holzvermarktungsmengen und dem Auftreten der Genossenschaft als kompetenter Vermarktungspartner gegenüber großen Sägewerken.